Häufig gestellte Fragen

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Kann man die Urne auch mit nach Hause nehmen?

Entsprechend den Bestimmungen des § 21 Absatz 2 Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetzes, kann eine Urne auf Wunsch auch außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle auf Privatgrund (z.B. in einem privaten Garten bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist, auch in einer Wohnung) beigesetzt werden.

Diese Bewilligung ist vom Bezirksverwaltungsamt zu erteilen, wenn…

  • die Umstände der beabsichtigten Beisetzung
  • der Beisetzungsort
  • und die Person des Antragstellers

… eine pietät- und würdevolle Beisetzung der Urne erwarten lassen (in Wohnungen beispielsweise in einem eigenen Andachtsraum).

Eine Bewilligung erlischt bei Verkauf des Gartens/der Eigentumswohnung an einen anderen Eigentümer. Bei Mietobjekten ist die Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters erforderlich. Die Bewilligung erlischt, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird.

Die Beantragung kann beim Bezirksverwaltungsamt mit dem Antragsformular erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie auch bei den Linzer Bestattungsunternehmen.

Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem Ortsaugenschein durch das Bezirksverwaltungsamt festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Kosten für das Verfahren (Verwaltungsabgabe, Bundesgebühr und Kommissionsgebühr) belaufen sich auf ca. 200,00 Euro pro Urne.

Darf die Asche aus der Urne verstreut werden?

Kann man sich den Bestatter aussuchen?

Kann ich mein Begräbnis schon zu Lebzeiten organisieren?

Bitte lesen Sie hierfür unsere Informationen zur Vorsorge zu Lebzeiten.

Werden die Verstorbenen im Krematorium einzeln (und mit Sarg) verbrannt?

Der/die Verstorbene wird in jedem Krematorium in Österreich immer nur einzeln und mit Sarg verbrannt. § 20 Abs. 3 OÖ Leichenbestattungsgesetz bestimmt, dass die Asche nur eines(r) Verstorbenen jeweils in ein Behältnis (Urne) zu geben sind, diese jedoch nicht vermischt werden dürfen. Da Leichen nach § 19 OÖ Leichenbestattungsgesetz nur in Särgen befördert, aufgebahrt und bestattet werden dürfen ist auch bei der Feuerbestattung ein Sarg zwingend notwendig. (mehr Information unter Feuerbestattung)

Kann man die Trauerfeier auch individuell gestalten?

Darf man den Verstorbenen selbst ankleiden?

Selbstverständlich dürfen Sie den Leichnam selbst ankleiden. Gerne sind unsere MitarbeiterInnen Ihnen auch beim Ankleiden behilflich, soweit Sie dies möchten. Es ist uns wichtig, dass Sie mit dem Aussehen zufrieden sind und dass Ihnen für diesen sehr intimen Abschied zu Hause (für das Loslassen wichtige Zeit) alle Zeit zur Verfügung steht, die Sie benötigen.